Main Content
Mitgliedschaft, Beitritt, Mitgliederstatistik
Mitgliedschaft: | |
Es gibt zwei Formen der Mitgliedschaft: Die Vereinsmitgliedschaft sowie die Fördermitgliedschaft, beides „Mitglieder“. | |
1. | Vereinsmitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins durch eine dauernde Mitgliedschaft unterstützen. |
2. | Fördermitglieder können alle natürlichen und juristischen Personen werden, die die Ziele des Vereins durch Spenden unterstützen. |
3. | Ein Fördermitglied kann jederzeit Vereinsmitglied und ein Vereinsmitglied jederzeit Fördermitglied werden. Dies erfordert die schriftliche Mitteilung an den Vorstand. Bei Beitragsunterschieden werden bereits geleistete/fällige Beitragszahlungen verrechnet. |
4. | Die Mitglieder erhalten die Protokolle der Mitgliederversammlung |
Beginn und Ende der Mitgliedschaft | |
1. | Die Mitgliedschaft wird durch eine Beitrittserklärung erworben, die vom Vorstand mit einfacher Mehrheit genehmigt wird. Alle Beiträge sowie die Beitrittsgelder gemäss § 6 dieser Satzung sind innerhalb von 14 Tagen nach Genehmigung auf das Konto des Vereins zu überweisen. Der Vorstand teilt die Bankverbindung mit. Mit der Beitragszahlung wird die Mitgliedschaft wirksam. |
2. | Die Mitgliedschaft endet durch schriftlich erklärten Austritt, Ausschluss oder erlischt durch den Tod des Mitgliedes. |
3. | Die Mitgliedschaft erlischt automatisch, wenn das Mitglied mit der Zahlung seines Mitgliedsbeitrages mehr als drei Monate im Rückstand ist. |
4. | Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstandes ausgeschlossen werden, wenn es den Vereinszielen zuwider handelt oder seinen Verpflichtungen gegenüber dem Verein nicht nachkommt. Gegen den Beschluss kann das Mitglied die Mitgliederversammlung zusammenrufen. Diese entscheidet endgültig. Das Mitglied ist zur Versammlung einzuladen und anzuhören. |
Mitgliederbeiträge | |
1. | Die Höhe des Mitgliederbeitrages wird durch die Mitgliederversammlung allgemein verbindlich festgesetzt. |
2. | Der Jahresbeitrag ist mit Beginn der Mitgliedschaft fällig, in der Folge jeweils zum Beginn des Geschäftsjahres. |
3. | Mitglieder können wegen besonderer Verhältnisse zeitweilig durch den Vorstand mit Beschluss der einfachen Mehrheit des Vorstandes von der Beitragspflicht ganz oder teilweise befreit werden. |
Rechte und Pflichten der Mitglieder | |
1. | Vereinsmitglieder haben das Recht, an der jährlichen Mitgliederversammlung teilzunehmen. |
2. | Vereinsmitglieder haben die Pflicht, Veranstaltungen für Eltern und Kinder aktiv mitzugestalten und daran teilzunehmen. Der Vorstand kann Vereinsmitglieder von Zeit zu Zeit zur Übernahme von Sonderaufgaben auffordern. |
Weitere Informationen zur Mitgliedschaft bei 2SonMás finden Sie unter Downloads in der Vereinssatzung. Bitte verwenden Sie diese Email-Adresse, um uns Änderungen in Ihren Kontaktdaten zu kommunizieren sowie die Geburt neuer Kinder anzuzeigen, oder wenn Sie den Verein verlassen wollen: mitglieder@dossonmas.de. | |